Wo Bio drauf steht, ist Bio drin!
Verpackte Bio-Lebensmittel tragen das EU-Bio-Logo. Das EU-Bio-Logo darf nur verwendet werden, wenn die Lebensmittel „Bio“ in der Verkehrsbezeichnung tragen darf (z.B. Bio-Hafermilch). Produkte mit dem EU-Bio-Logo werden nach den strengen Vorgaben der EU-Bio-Verordnungen hergestellt. Landwirtschaftsbetriebe und Verarbeiter werden mindestens 1 Mal im Jahr durch Öko-Kontrollstellen überprüft (z.B. DE für Deutschland, ÖKO für Öko-Kontrolle und 00X für die laufenden Nr. X der Öko-Kontrollstelle). Die Herkunft der Bio-Rohwaren ist im Herkunftsnachweis deklariert (z.B. EU-Landwirtschaft oder auch Deutsche Landwirtschaft). Lose Bio-Lebensmittel müssen das EU-Bio-Logo nicht tragen, dürfen es aber.